Regeln für den Regio Lunar
Regeln des vom Verein betriebenen Wirtschaftsrings nach § 5 der Satzung (Stand:01.07.2010)
Der Lunar ist eurogedeckt im Verhältnis 1 : 1.
Es wird eine Rücktauschgebühr (Lunar in Euro) von 5 % erhoben. Davon werden 2/5 für die Verwaltung vereinnahmt und 3/5 werden für einen sozialen Zweck nach Wunsch des Kunden verwendet. Der Vorstand wird ermächtigt, im Einzelfall eine andere Rücktauschgebühr festzulegen, um Härtefälle zu vermeiden.
Die ausgegebenen Lunar-Scheine haben eine Gültigkeit von 6 Monaten. Das Gültigkeitsende ist den Scheinen zu entnehmen. Beim Umtausch (alte, aber noch gültige, in neue Lunar-Scheine) ist die Umlaufsicherung in Höhe von 2 % fällig.
Für den Verbraucher ist die Teilnahme am Wirtschaftsring kostenfrei.
Für teilnehmende Unternehmen entstehen ein Einsteigerentgelt von 60 Euro einmalig und ein jährliches Arbeitsentgelt, das vom Jahresumsatz abhängt:
- 60 Euro bei einem Jahresumsatz bis zu 50.000 Euro,
- 120 Euro bei einem Jahresumsatz bis zu 500.000 Euro
- 180 Euro bei einem Jahresumsatz über 500.000 Euro
(Jeweils nach Selbsteinschätzung! Fällig wird das Jahresentgelt erst im Januar des dem ersten vollen Kalenderjahr folgenden Jahres, für Einsteiger 2010 also im Januar 2012)
Die teilnehmenden Unternehmen bekommen ein Einsteigerpaket, das einen Eintrag (mit Verlinkung auf die eigene Webseite) auf der Regio-Lunar-Seite enthält, einen Aufkleber für das Schaufenster und/oder den Eingangsbereich und einen Aufsteller für Regio-Lunar-Unterlagen.
Für jede neu geworbene Akzeptanzstelle erhält der Werber bis auf Weiteres eine Belohnung von 30 Lunar.
Eine Kündigung der Teilnahme muss dem Vorstand gegenüber schriftlich erfolgen; sie ist jederzeit möglich.
Den Lunar gibt es in einer Stückelung von 1, 2, 5, 10 und 20er Scheinen. Die Scheine haben eine einheitliche Größe, wobei die Werte an unterschiedlichen Farben ablesbar sind. Bei den ausgewählten Bildmotiven sind die Landkreise, in denen der Lunar akzeptiert wird, ausgewogen zu berücksichtigen. Gestartet wird mit Motiven aus den Landkreisen Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Soltau, Uelzen und Winsen/ Luhe. Für die Scheine wird ein Papier mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen verwendet.
Auf der Rückseite der Scheine wird eine Werbefläche für teilnehmende Unternehmen angeboten.
Der Vorstand entscheidet über die Ausgabestellen. Dabei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: tägl. Öffnungszeit, Akzeptanzstelle, Vertrauenswürdigkeit.